01/
Wie lange dauert eine Therapie?
Im Laufe der ersten Sitzung(en) werden wir Ihr(e) Therapieziel(e) besprechen und in der laufenden Therapie evaluieren. Die Dauer der Therapie lässt sich nicht verallgemeinern und wird individuell festgelegt werden.
02/
Welche Therapiefrequenz ist empfehlenswert?
Für den Therapieprozess sind regelmäßige Termine - wöchentlich / 14-tägig - von Vorteil.
Die Frequenz wird an Ihren Bedarf angepasst und kann sich im Laufe der Zeit von anfangs wöchentlich bis zu weiteren Zeiträumen (z.B. 1x / Monat) ausdehnen.
Auch Auffrischungs-Sitzungen nach bereits abgeschlossener Therapie sind möglich.
03/
Wie sieht das Erstgespräch aus?
Das Erstgespräch, und jedes weitere Therapiegespräch, dauert 50 Minuten und kostet 100€. Problemstellung, Therapie-Vorerfahrungen, Medikamentöse Behandlung etc., werden geklärt.
Wenn erwünscht kommen nach dieser Stunde diagnostische Fragebögen zum Einsatz (zur Persönlichkeit, Biographie, etc.), passend zu Ihrer Fragestellung. 90 min. Einheiten (Gesprächstherapie & Hypnose) auf Anfrage sind möglich!
04/
Was beinhaltet die
Verschwiegenheitspflicht?
Nach § 15 des Psychotherapiegesetzes unterliegen alle Inhalte der Sitzungen meinerseits der Schweigepflicht. Diese verbietet die Weitergabe jeglicher persönlicher Informationen über den Klienten an Andere, einschließlich und ausnahmslos aller Angehörigen – auch darüber, dass der Betreffende überhaupt die Praxis aufgesucht hat.
05/
Psychotherapeutenliste
und ÖBVP
Ich bin eingetragen in die Psychotherapeutenliste vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen. Ich bin Mitglied des ÖBVP und psyonline.
Im Text sind die Seiten zum Weiterlesen verlinkt.
06/
EU-DSGVO 2018
Alle personenbezogenen Daten werden gemäß EU-DSGVO behandelt und geschützt.
Das PDF File bietet nähere Information.
07/
Gibt es Kostenzuschüsse/ -refundierungen?
Die Krankenkassen refundieren bei vorliegen einer entsprechenden krankheitswertigen Diagnose pro Setting € 31,50- (ÖGK), € 45,- (SVS), € 42,40,- (BVAEP), € 28,- (KFA).
Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich auch bei Ihrer zuständigen Krankenkassa.
08/
Ist eine Zeit-Überziehung möglich?
Die Zeit, die Sie zu spät kommen kann nicht überzogen werden. Ich bin ab dem ausgemachten Zeitpunkt für Sie da.
09/
Was passiert, wenn Sie zu spät kommen?
Sollten Sie einmal zu einem vereinbarten Termin doch nicht kommen können sagen Sie diesen bitte rechtzeitig - allerspätestens 48-24 Stunden davor ab. Eine kurze Nachricht genügt!
Ansonsten ist die versäumte Stunde das nächste Mal zu bezahlen - aus organisatorischen und zeitlichen Gründen.